Was bietet betriebliches Eingliederungsmanagement?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement bietet zahlreiche Vorteile sowohl für Unternehmen als auch für erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier sind einige der wichtigsten Leistungen, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement bieten kann:
Insgesamt bietet das betriebliche Eingliederungsmanagement zahlreiche Vorteile für Unternehmen und erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es kann dazu beitragen, Fehlzeiten und Kosten zu reduzieren, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern und individuelle Lösungen für einen reibungslosen Übergang zurück in den Beruf zu finden.

Unterstützung bei der Rückkehr in den Beruf

Das betriebliche Eingliederungsmanagement unterstützt erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, nach einer längeren Krankheitsphase wieder in den Beruf zurückzukehren. Hierbei können individuelle Maßnahmen ergriffen werden, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Verbesserung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit

Das betriebliche Eingliederungsmanagement kann auch dazu beitragen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig zu verbessern. Hierbei können Maßnahmen zur Prävention von erneuten Erkrankungen oder zur Förderung der Gesundheit ergriffen werden.

Vermeidung von Fehlzeiten und Kosten

Durch das betriebliche Eingliederungsmanagement können Fehlzeiten und Kosten reduziert werden. Wenn erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig unterstützt werden und schnell wieder in den Beruf zurückkehren, können lange Fehlzeiten vermieden werden. Dadurch werden auch Kosten für Ersatzpersonal oder Krankheitsausfälle reduziert.

Individuelle Lösungen

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein individuelles Verfahren, das auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgestimmt ist. Es werden individuelle Maßnahmen ergriffen, um den Übergang zurück in den Beruf so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Gesetzliche Verpflichtung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist seit dem 01.05.2004 gesetzlich verpflichtend nach § 167 SGB IX. Unternehmen sind also dazu verpflichtet, ein solches Verfahren durchzuführen.